Gemeinschaftsschule am Brook

Abschlüsse

Bei uns sind der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (ESA), Mittlerer Schulabschluss (MSA), der Förderschulabschluss und schließlich in Kooperation mit den Regionalen Bildungszentren (RBZ) auch die Hochschulreifen möglich (Fachhochschulreife und Allgemeine Hochschulreife).

Erster Allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)

Mit der Versetzung in die zehnte Jahrgangsstufe erwerben die Schülerinnen und Schüler den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss. Davon unberührt können die Schülerinnen oder Schüler aufgrund des im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe neun erreichten Leistungsstandes verpflichtet werden, an einer Prüfung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses teilzunehmen. Die Einzelheiten des Verfahrens, insbesondere die Voraussetzungen der Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und deren Ausgestaltung, regelt das für Bildung zuständige Ministerium durch Verordnung. Auch der Übergang in Klassenstufe 10 ist durch Verordnungen geregelt.

 

Mittlerer Schulabschluss (MSA)

Mit erfolgreicher Abschlussprüfung zum Ende der Jahrgangsstufe 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler den Mittleren Schulabschluss (MSA). Bei entsprechenden Leistungen ist eine Versetzung/Übergang in die Oberstufe einer kooperierenden Schule denkbar.

 

Förderschulabschluss

Der Förderschulabschluss wird individuell von den sonderpädagogischen Lehrkräften verliehen.