SV

Die Schülervertretung

Egal ob an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien oder anderen weiterführenden Schulen – überall ist laut Schulgesetz eine Vertretung der Schülerschaft vorgesehen. Diese Schülervertretung ist das Bindeglied zwischen der Schülerschaft und den Lehrern. Sie vertritt vorrangig die Interessen der Schüler. Die SV ist also auf der einen Seite eine Anlaufstelle für Schüler, wenn diese Fragen oder Probleme haben, auf der anderen Seite aber natürlich auch Ansprechpartner für Lehrer oder die Schulleitung.

Viele SVen machen aber wesentlich mehr. Sie sehen es als ihre Aufgabe an, das Schulleben durch die Organisation von kleineren Projekten, Aktionen, Konzerten, Ausflügen oder auch Großprojekten zu bereichern. Durch die SV können die Schüler aktiv an der Gestaltung ihrer Schule mitwirken.

Info: Es gibt auch überregionale Vertretungen der Schülerschaft. In jedem Bundesland gibt es einen so genannten Landesschülerbeirat, der sich wiederum aus Schülersprechern der einzelnen Schulen zusammen setzt.

 

Die SV hat das Recht / hilft dabei:

 

· Vorschläge für die Unterrichtsgestaltung zu machen

· jederzeit von der Schulleitung angehört zu werden

· Gremien, AGs, Referate und Organisationsgruppen zu bilden · Sitzungen abzuhalten

· einen eigenen Raum zur Erledigung ihrer Aufgaben zu bekommen

· ein schwarzes Brett in der Schule aufzuhängen

· vom Schulleiter über Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung sind, informiert zu werden

· Vorschläge für Aktionen und Projekte zu machen.

 

Wer kann alles mitmachen?

Jeder SV gehören automatisch die Klassensprecher und Stufensprecher an. Viele Schulen belassen es dabei. Bei Ihnen besteht die SV also nur aus Klassensprechern.

 

Wen kann man ansprechen?

Eure Vertrauenslehrkraft Herr Conrad informiert euch über das weitere Vorgehen.